Gottesdienste
Gottesdienste
Sonntagmorgen: 10:30 Uhr mit Kindergottesdienst
FREITAGABEND: an jedem 1. Freitag im Monat um 20 Uhr
Gottesdienste
Sonntagmorgen: 10:30 Uhr mit Kindergottesdienst
FREITAGABEND: an jedem 1. Freitag im Monat um 20 Uhr
Diese Gemeindeordnung konkretisiert an manchen Stellen unsere Satzung. Die Satzung spiegelt
gewissermaßen unsere juristische Seite, die Gemeindeordnung unsere geistliche wider. Wir
stellen uns auf beide Dokumente.
Wir glauben...
an den dreieinigen, erfahrbaren Gott der Bibel: Gott den Vater, den Schöpfer und Bewahrer
des Universums,
Jesus Christus, den auferstanden Sohn Gottes, Retter und Erlöser, 100% Gott und 100%
Mensch, der eines Tages wiederkehren und die Welt richten wird,
den Heiligen Geist und seine Gaben, die zur Auferbauung der Gemeinde gegeben sind.
an die Autorität der Bibel. Alles, was wir tun, muss sich an der Bibel als Gottes Wort ausrichten
und an ihr messen lassen. Dabei ist uns klar, dass die Bibel ausgelegt werden muss (Theologie).
Obwohl wir unsere Theologie natürlich richtig finden, halten wir sie nicht für "allein-seligmachend".
an ein Leben nach dem Tod und daran, dass es Himmel und Hölle gibt.
Der einzige Weg, in den Himmel zu kommen, ist durch Wiedergeburt. Außer durch Hinwendung
zu Jesus Christus gibt es keinen Weg zu Gott.
Insbesondere ist es unmöglich, sich den Himmel in irgendeiner Weise zu verdienen.
an die Gemeinschaft der Gläubigen in der Gemeinde. Gemeindezugehörigkeit ist nicht optional,
sondern ein wichtiger Bestandteil des Lebens als Christ.
Wir wissen, dass es andere gute Gemeinden gibt und sehen uns als einen Teil des weltweiten
Leibes Christi. Gerne arbeiten und feiern wir mit anderen Christen zusammen. Liebe geht uns im
Zweifelsfalle Über Theologie, aber Einheit nie auf Kosten der Wahrheit.
dass Gott keine Kultur hat, sondern dass man in jeder kulturellen Ausprägung Gott begegnen
kann. Die Herausforderung der Christen ist, den Glauben in aktueller Form glaubwürdig zu leben.
Es ist dabei in Ordnung, Fehler zu machen.
dass Gott Humor hat,
dass Konzepte nicht das Wichtigste sind,
dass eine Beziehung mit Jesus und ein Leben in Christusähnlichkeit das Beste sind, was es
gibt,
dass Gottes Gnade stärker ist als unsere Sünde und unser Versagen.
Als Jesus Freaks Remscheid e.V. sind wir Teil von Jesus Freaks Deutschland (JFD). Weitere
Infos gibt es im Internet unter www.jesusfreaks.com.
Präambel
Gemeinde ist ein Bund, den Christen miteinander eingehen. Genauso wie Gott seinen Bund mit
Israel und der Gemeinde in zwei Bundesurkunden, dem Alten und dem Neuen Testament, festgehalten
hat, stellt diese Gemeindeordnung unsere Bundesurkunde dar. Rechte und Pflichten
beider Seiten (der Gemeinde und der Mitglieder) sind hier niedergelegt, und wir wollen uns alle
nach Kräften bemühen, in diesem Bund miteinander zu leben.
Um Mitglied zu werden, musst Du einen Mitgliedschaftsantrag ausfüllen und einem der Ältesten geben. Über eine Mitgliedschaft entscheiden die Ältesten. Vorher wird ein Aufnahmegespräch mit Dir geführt
Da wir Jesus Freaks sind, also Leute, die in Jesus vernarrt sind, musst du natürlich Christ sein, um Mitglied bei uns zu werden. Andererseits: Warum solltest Du Mitglied werden wollen, wenn Du kein Christ bist?! Das wäre zumindest seltsam. Ein Christ ist für uns jemand, der von Herzen glaubt, dass Jesus der Sohn Gottes ist, für die Vergebung der Sünden gestorben ist und im Leben seiner Nachfolger das Sagen hat. Wenn Jesus Dein Chef ist, bist Du Christ.
In Deutschland werden Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Dem passen wir uns an, so dass für eine Mitgliedschaft das 14. Lebensjahr vollendet sein muss.
Eine Doppelmitgliedschaft (parallele Mitgliedschaft in einer anderen Gemeinde oder Kirche) ist
prinzipiell möglich, selten aber empfehlenswert. Obwohl es viele Häuser gibt, in denen man
einmal zu Gast sein kann, gibt es doch nur eins, in dem man wohnt. Weil Gemeinde immer auch
etwas mit Verbindlichkeit zu tun hat, ist es Unsinn, in zwei Gemeinden verbindlich am Start sein
zu wollen. Wir raten davon ab, wissen aber auch, dass es Gründe geben kann, die für eine
Doppelmitgliedschaft sprechen.
Ohne jetzt einen Katalog aufstellen zu wollen, was erlaubt ist und was nicht, wünschen wir uns,
dass sich unsere Mitglieder als Christen an der Bibel und speziell dem Neuen Testament orientieren.
Die Bibel ist unsere Maßschnur und die Basis für alle Korrektur in der Gemeinde. Dies
wollen wir nach bestem Wissen und Gewissen durch unsere Theologie und unser Leben vermitteln.
Zu einigen Themen des bibelorientierten Lebensstiles gibt es Handouts auf unserer Homepage
zum kostenlosen Download, außerdem bemühen wir uns, so weit im Gespräch zu bleiben, dass
man Fragen, die sich stellen, gemeinsam beantworten kann.
Gottes Reich ist wie ein Weinberg, wo schwer (mit)gearbeitet wird. In gewisser Weise ist Liebe
(zu Jesus oder zu Menschen) in erster Linie das, was man tut, nicht das, was man sagt. Die
Gemeinde ist der Ort, an dem die Gaben, die Gott einem jeden gibt, zur Entfaltung kommen:
Gemeindemitgliedschaft ist also nicht passiv, sondern setzt die Bereitschaft voraus, der Gemeinde
mit der jeweiligen Gabe dienen zu wollen. Es gibt natürlich Zeiten im Leben, in denen es
nicht dran ist, zu dienen, sondern sich dienen zu lassen. Das werden wir selbstverständlich respektieren.
Niemand muss mitarbeiten, aber jeder darf dienen. Dienst im Reich Gottes ist ein
Privileg, keine unangenehme Verpflichtung.
Wir wollen die Gaben unserer Gemeindemitglieder so weit wie möglich fördern und ausbilden.
Aktive Teilnahme bezieht sich auch auf den finanziellen Bereich. Wir erheben zwar keinen Mitgliedsbeitrag,
glauben aber an das biblische Prinzip des Zehnten und wissen, dass Gemeindebau
nicht billig ist.
[Weitere Informationen sind dem "Goldhamster" zu entnehmen.]
Wir empfehlen den Besuch weiterer gemeindlicher Veranstaltungen, insbesondere von Hauskreisen
und geistlichen Fortbildungskursen.
Folgende Möglichkeiten gibt es, die Gemeinde wieder zu verlassen:
Wenn Du umziehst oder lieber eine andere Gemeinde besuchen möchtest, können wir Dich jederzeit überweisen.
Wenn Du austreten willst, bitten wir Dich sehr, uns die Gründe mitzuteilen. Da wir einen Bund
eingegangen sind, ist es nur fair, wenn Du Dich nicht einfach so davonstiehlst, sondern die Sache
so geklärt wird, dass man sich nachher noch gut in die Augen sehen kann und auf beiden
Seiten keine Bitterkeit entsteht.
Karteileichen werden von der Mitgliederliste gestrichen. Dem gehen allerdings ausreichende
Maßnahmen der Gemeindeleitung voraus. Soll heißen: Wenn Du eine Weile nicht mehr am Gemeindeleben
teilgenommen hast, werden wir Dich fragen, ob Du noch Teil unserer Gemeinde
bleiben möchtest.
Petrus bezeichnet Gemeindeglieder als lebendige Steine, die das Gemeindehaus bauen. Karteileichen
sind eher tote Steine. Es liegt uns daran, dass unsere Zahlen den tatsächlichen Stand
der Gemeinde widerspiegeln und die Liste nicht doppelt so groß ist wie die Gottesdienstfrequenz.
Wiederholter schwerwiegender Verstöße gegen die Gemeindeordnung oder die Satzung kann zu
Gemeindeausschluss führen. Dem gehen geeignete und ausreichende Maßnahmen der Gemeindeleitung
voraus.
[Weitere Informationen sind dem Handout "Gemeindezucht" zu entnehmen.]
Wir wollen in Remscheid und Umgebung eine starke christliche Szene von Menschen bauen, die Jesus nachfolgen ohne dabei ihre Identität zu verlieren.
Die Vision ist die Richtung, in die wir gehen. Sie ist der Kompass, der uns den Weg weist. Die Vision ist also nicht das "gelobte Land", in dem wir einmal sein werden, sondern eher der Polarstern an dem wir uns orientieren.
Die Vision ist Gottes Auftrag an uns. Sie unterscheidet uns von allen anderen Gemeinden. Während der Missionsbefehl, der Glaube usw. uns mit anderen Gemeinden verbinden, hat Jesus diese Vision nur uns gegeben.
Die erste und wichtigste Richtung, in die unsere Gemeinde unterwegs ist führt nach oben. Jesus im Mittelpunkt zu haben macht uns zur Gemeinde.
eine starke christliche Szene von Menschen bauen, die Jesus nachfolgenWir sehnen uns danach, Gott in unserer Gemeinde noch mehr zu erleben. Wir wollen leidenschaftlicher, heiliger und Jesus immer ähnlicher werden. Wir wollen Gottes Herrlichkeit und Übernatürliche Kraft immer mehr sehen.
Alles, was wir wollen und tun, hängt von Jesus ab. Er ist das Wichtigste in unserer Arbeit, ohne ihn wären wir "nur" ein weiteres Jugend- oder Kulturzentrum.
Unsere Vision ist, dass der Traum Jesu aus Lukas 12,49 in unserer Gemeinde in Erfüllung geht:
Ich bin gekommen, um Feuer auf die Erde zu werfen. Wie froh wäre ich, wenn es schon brennen würde!
Die zweite Richtung unserer Gemeinde fährt nach innen. Als Jesus Freaks wollen wir gemeinsam Jesus nachfolgen.
eine starke christliche Szene von Menschen bauen, die Jesus nachfolgen, ohne dabei ihre Identität zu verlieren.In unserer Gemeinde sollen alle möglichen Arten von Beziehungen gelebt werden, von intensiven Freundschaften bis hin zu lockeren Kontakten. Wir wollen erreichen, dass niemand, der zu uns gehört, sich allein durchs Leben schlagen muss.
Unsere Vision ist, dass die Einheit und Liebe in der Gemeinde herrschen, Über die Jesus in Johannes 13,35 geredet hat:
Daran werden alle erkennen, daß ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt.
Dabei ist es uns wichtig, dass jedes unserer Mitglieder Jesus so nachfolgen kann, wie sie oder er ist, und dass niemand charakterlich oder kulturell verbogen wird.
Die dritte Richtung unserer Gemeinde führt nach draussen. Wir wollen andere mit Jesus bekannt machen und unser Umfeld in Gottes Sinne prägen.
Wir wollen in Remscheid und Umgebung eine starke christliche Szene von Menschen bauen.Wir glauben, dass wir einen Auftrag für Remscheid und die umliegenden Städte haben. Wir wollen hier ein Segen sein, indem wir für unsere Stadt tun, was wir können.
Es war schon immer Gottes Plan, dass seine Leute ihre Städte prägen:
...bemüht euch um das Wohl der Stadt - Jeremia 29,7
Unsere Vision ist, die Stadt für Jesus zu rocken, aber auch für die Menschen der Umgebung da sein. So wie Gottes Reich sich von Jerusalem Über Samarien bis an die Enden der Welt ausgebreitet hat, so soll Remscheid das Zentrum unserer Arbeit sein, die in die Region ausstrahlt.
Die Jesus Freaks Remscheid verstehen sich als ein Verein von jungen Menschen, die von Jesus Christus begeistert sind, die ihn lieben, die mit und für ihn leben wollen. Unser Glaube soll sich radikal und praktisch im Leben auswirken (Taten statt warten!).
Alles was wir tun (auch besondere Aktionen) haben das Ziel, dass Menschen Jesus kennenlernen und Gemeinschaft mit ihm haben können. Wir glauben, dass Jesus Christus, der ja gestorben ist, heute (sagen wir mal in einer anderen Form) lebt. Wer ihn Chef in seinem Leben sein lässt, kann zu ihm eine persönliche Beziehung aufbauen, und wird auch nach dem Tod weiter mit ihm leben.
Wir glauben, dass er sich im besonderen Maße den Kaputten, Fertigen, Kranken, Abhängigen, Verarschten, Verstoßenen und Armen zugewandt hat, denen, die außerhalb der Wertenorm der Gesellschaft liegen. Darum wollen wir mit unserem Verein diese Typen ganz besonders ansprechen, ihnen Hilfe und Antwort bieten, und ihnen Kirche auf unsere Art möglich machen. Wir wollen dabei nicht in erster Linie Unterhaltung bieten, oder Not lindern, sondern vor allem, viele mit Jesus konfrontieren, der uns heute liebt und jedem einen völlig neuen Lebensanfang möglich machen kann.
So bekennen wir uns zu Jesus als dem einzigen Weg, der die Mauer zwischen uns und Gott zerfetzen kann: Er vergibt uns den Mist an dem wir schuld sind. Er befreit und erlöst.
Wir glauben, dass die Bibel Gottes Wort ist. Sie ist unser Maßstab und in ihren Aussagen und Informationen über das Leben mit Gott absolut wahr.
Unser Gebet ist es, dass eine neue Bewegung unter jungen ausgeflippten Leuten in ganz Deutschland entsteht, die, ähnlich der "Jesus-People-Bewegung" in den 60er und 70er Jahren, ein radikales Leben mit Jesus als das coolste, feurigste, intensivste und spannendste überhaupt verwirklicht.
Wir freuen uns auch über alle anderen Gemeinden in der Welt, die Jesus zum Mittelpunkt ihrer Gemeinschaft haben. Wir suchen die Einheit und Zusammenarbeit mit ihnen und wollen, trotz unserer Eigenarten, uns nie über andere Christen erheben.
1. Der Verein führt den Namen "Jesus Freaks Remscheid e.V.", und hat seinen Sitz in Remscheid.
2. Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Remscheid eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion und damit verbunden die Förderung der Jugendhilfe, der Kunst, der Volks- und Berufsbildung, der Begegnungen zwischen Deutschen und Ausländern in Deutschland, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Sports sowie die Förderung mildtätiger Zwecke und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht indem der Verein dem Missionsbefehl Jesu Christi nachkommt und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um die Nachricht, dass Jesus Christus lebt und heute rettend wirkt, unter die Leute zu bringen. Hierzu erfolgt eine aktive Gemeindearbeit, die jedermann offen steht, mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
a) Gottesdienste, Bibelsessions, gemeindliche Aktionen, Schuleinsätze, Straßenaktionen, Einrichtung von Gemeinderäumen, Veranstaltung evangelistischer Konzerte, Gebetsmeetings, Medienarbeit u.v.m.
b) Praktische Lebenshilfen wie Beratung und Begleitung
c) Hilfen zur Persönlichkeitsfindung wie Gesprächskreise, Kurse und Gruppenarbeit, Seelsorge, psychosoziale Beratung und Unterstützung; z.B. bei Süchten, Ängsten, psychischen Problemen u.a.
d) Jugendarbeit wie regelmäßige Angebote, einzelne Events oder Freizeiten
e) Durchführung von Konzerten und Lesungen
f) Veranstaltungen von Vorträgen bzw. Meetings mit bildendem Inhalt
g) Veranstaltungen zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger
h) Förderung des geschlechterübergreifenden Verständnisses, z.B. durch geschlechterspezifische Angebote
i) Errichtung von Sportstätten jeglicher Art und Förderung sportlicher Übungen und Leistungen
j) Selbstlose Unterstützung von Personen, die z.B. infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, z.B. durch finanzielle Unterstützung, Bereitstellung von Wohnraum und Verpflegung u.v.m.
k) Veranstaltungen für die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gegen Extreme aus linkem oder rechtem Hintergrund
l) Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, soweit sie die vorstehenden Zwecke verfolgen, z. B. durch Mittelzuwendungen und Mittelsammlungen zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken
3. Die Arbeit des Vereins beschränkt sich nicht nur auf den Ort des Vereinssitzes, sondern umfasst z. B. auch die immaterielle Unterstützung anderer (Jesus-Freaks-) Gemeinden und Jugendarbeiten durch gemeinsame Aktionen, Seminare, Gespräche etc. und den Ausbau übergemeindlicher Kontakte.
4. Der Besuch der Vereinsveranstaltungen ist nicht an Vorbedingungen gebunden; insbesondere nicht an ein bestimmtes Alter des Besuchers. Schwerpunkt des Vereins ist die Arbeit von und für junge und junggebliebene Menschen. Durch die in Absatz 2 beispielhaft angeführten Aufgaben sollen die Besucher als einzelne Menschen wie auch in ihrer sozialen Entwicklung gefördert werden.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufhebung oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereins erhalten.
5. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
1. Wer Mitglied werden möchte, teilt dies dem Vorstand schriftlich mit; dieser entscheidet über den Mitgliedsantrag, teilt die Entscheidung dem Bewerber mit und nimmt ihn ggf. in die Mitgliederliste auf.
2. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss beendet werden. Ein Ausschluss ist möglich, wenn das Mitglied gegen Zwecke und Aufgaben des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand einvernehmlich.
3. Für eine aktive Beteiligung in der Gemeinde ist die Mitgliedschaft nicht Bedingung. Verantwortliche Mitarbeiter sollen Mitglieder sein.
1. Der Verein finanziert seine Tätigkeit überwiegend aus Spenden, Sachzuwendungen, Zuschüssen und ähnlichen Einkünften. Eine Beitragspflicht besteht nicht.
1. Organe des Vereins sind der 1. Vorsitzende, der Vorstand und die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Vereines.
2. Dem Zweck des Vereins entsprechend ist der Vorstand des Vereins gleichzeitig die neutestamentliche Gemeindeleitung.
1. Der 1. Vorsitzende wird von der Hälfte der Stimmen der Mitglieder plus eine Stimme gewählt.
2. Der 1. Vorsitzende leitet den Verein. Er muss Vereinsmitglied sein.
3. Der 1. Vorsitzende kann mit der Hälfte der Stimmen der Mitglieder abgewählt werden.
a)Der Vorstand gemäß § 26 BGB (vertretungsberechtigter Vorstand) besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender) sowie bis zu zehn weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden vom 1. Vorsitzenden in Einvernehmen mit dem restlichem Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.
b)Ein Vorstandsmitglied kann mit der Hälfte der Stimmen der Mitglieder seines Amtes enthoben werden.
c)Die Vertretung des Vereins erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes.
a)Der Vorstand ist für die Leitung der Gemeinde verantwortlich. Der Vorstand entscheidet über alle Fragen des gemeindlichen Lebens. Für einzelne Fragen kann er auch einem Mitglied oder Ausschuss die Entscheidung übertragen. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse bilden, zu denen auch Nichtmitglieder herangezogen werden können.
b)Der Vorstand hat jährlich die Gewinnermittlung vorzunehmen, der Mitgliederversammlung vorzulegen und über seine Arbeit Rechenschaft abzulegen.
c)Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand bei Vorlage der Gewinnermittlung jährlich Entlastung.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von ½ der Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Ein Beschluss gegen die Stimme des 1. Vorsitzenden ist unwirksam, wenn ihn nicht ¾ der anderen anwesenden Vorstandsmitglieder bestätigen.
Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung aufstellen. Die Geschäftsordnung kann die Verfahrensweise einzelner Punkte dieser Satzung (wie z.B. das Wahlverfahren des 1. Vorsitzenden und des Vorstandes) näher regeln.
1. Die Mitgliederversammlung wird über die Arbeit des Vorstandes umfassend informiert.
2. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Ein Mitglied kann seine Stimme zu einzelnen Beschlüssen auch schriftlich nach Zugang der Einladung bis zu einer Woche nach der Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand abgeben, wenn das Mitglied nicht an der Mitgliederversammlung teilnimmt.
a)Jahreshauptversammlung:
Die Jahrshauptversammlung wird jährlich von einem Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, o.ä.) einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Einladung soll die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung enthalten.
b)weitere Mitgliederversammlungen:
Weitere Mitgliederversammlungen (wie das Gemeinde- und Mitarbeitertreffen) werden allgemeinzugänglich und mindestens vier Wochen vorher offen sichtlich in den Vereinsräumen angeschlagen.
3. Mitgliederversammlungen werden von einem Vorstandsmitglied einberufen.
4. Minderheitenrecht: Wenn mindestens ¼ aller Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen, ist diese einzuberufen.
5. Wahl des 1. Vorsitzenden und des weiteren Vorstandes
a) Alle vier Jahre wird der 1. Vorsitzende und der übrige Vorstand neu gewählt.
b) Zunächst wird der 1. Vorsitzende (nach § 7), danach die weiteren Vorstandsmitglieder (nach § 8) gewählt. Wiederwahl ist möglich.
c) Übergangsregelung: Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer 1. Vorsitzender gewählt wurde.
6. Über die Jahreshauptversammlungen wird ein Protokoll erstellt, welches vom 1. Vorsitzenden oder dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
1. Über eine Satzungsänderung entscheidet die Mitgliederversammlung. Dazu ist eine Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der neue Satzungstext beigefügt worden war.
2. Satzungsänderungen, die von behördlicher Seite (wie Aufsichtsbehörden, Gericht, Finanzbehörde) aus formalen Gründen verlangt werden oder die offensichtlich lediglich redaktionelle Änderungen betreffen kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen den Vereinsmitgliedern alsbald, spätestens auf der nächsten Jahreshauptversammlung, mitgeteilt werden.
1. Der Verein kann mit einer ¾ Mehrheit aller Mitglieder aufgelöst werden. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung religiöser Zwecke. Sofern zu diesem Zeitpunkt der Jesus Freaks International e.V. (Sitz: Hamburg) existiert und die erforderlichen Kriterien aus Satz 1 erfüllt, fällt diesem das Vermögen zu.
1. Die Regelungen dieser Satzung können in einer Gemeindeordnung näher geregelt werden. Dies umfasst insbesondere die Verwirklichung des Vereinszweckes (§ 2 Absatz 2; nicht den Vereinszweck selbst), Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern (§ 4 Absatz 2) und die Definition des Begriffes “verantwortlicher Mitarbeiter” (§ 4 Absatz 3).
2. Die Gemeindeordnung darf weder den entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) noch dieser Satzung widersprechen. Sofern einzelne Regelungen der Gemeindeordnung den entsprechenden Regelungen des BGB oder dieser Satzung entgegenstehen, ist diese Regelung unwirksam; die übrigen Regelungen der Gemeindeordnung bleiben weiterhin wirksam.
3. Die Gemeindeordnung kann von ¾ der Vorstandsmitglieder aufgestellt bzw. geändert werden.
Satzung der Jesus Freaks Remscheid e.V.
nach der 4. Satzungsänderung vom 05.03.2002